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Justiz in alter Zeit

Justiz in alter Zeit - Ein Bericht von Guido Varesi

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Die Geschichte von Sühne und Vergeltung ist wohl so alt wie die Menschheit selbst. Frühe zuverlässige Belege erhalten wir vom alten Rom, doch mit dessen Zerfall gerieten auch die Rituale der Vergeltung in Vergessenheit und mussten im frühen Mittelalter wieder neu entwickelt werden.
Anfänglich bediente man sich des gottesurteils, was meistens durch einen Zweikampf herbeigeführt wurde, denn man glaubte, Gott würde dem Rechtschaffenen beistehen und durch dessen Sieg seine Unschuld beweisen.
Ab dem 14.Jhd. versuchten die Obrigkeiten, Recht und Gesetz in geordnete Bahnen zu leiten, Gesetzbücher wurden verfasst und Richter und Schöffen wurden eingesetzt. Todesurteile wurden mit gesamter Hand, das heisst von der ganzen Gemeinschaft vollzogen, wie z.B bei der Steinigung.

Im 15.Jhd. wurde der Beruf des Vollstreckers eingeführt. Zu dessen Aufgaben gehörte nicht nur die Bestrafung sondern auch vielerorts die Anwendung der Folter. Diesem Instrument der Wahrheitsfindung wurden viele Unwahrheiten angedichtet. Bücher über Märtyrer im alten Rom sind wohl der Ursprung dieser Horrorgeschichten. Man wollte zeigen, wie standhaft die frühen Christen ihren Glauben verteidigten, ja selbst nicht davon abliessen wenn man sie aufs unmenschlichste Peinigte und ihre Körper zerschliss. Diese Märtyrer dienten der Kirche als leuchtende Vorbilder des glaubens und ihre Geschichten wurden gedruckt und mit fantasievollen Zeichnungen illustriert.

Leider wurden diese Bilder dann später als bare Münzen genommen und ethliche Museen haben Exponate in ihren Sammlungen, die im 18.Jhd. anhand der bereits genannten Vorlagen angerfertigt wurden. Echte Folterinstrumente wurden von Historikern fehlinterpretiert und deren Schriften wurden von den meisten Nachfolgern ohne zu Hinterfragen übernommen und abermals gedruckt, so haben sich die meisten dieser Gräuelgeschichten bis heute erhalten.
Seltsam ist auch, das Dutzende von Stachelstühlen, Daumenschrauben (siehe Abb.2) und Streckbänken in den sogenannten Foltermuseen zu bestaunen sind. Aber ein Instrument, was in den Akten der Justiz öfters erwähnt wird, aber nicht aufzufinden ist. Es existiert nur ein Bild. Es handelt sich hierbei um das Fässchen oder die Wanne, eine Vorrichtung die den Körper in die Breite drücken konnte. Als Erstes muss erwähnt werden, dass die Folter nur Verwendung fand, wenn eine Tat durch Indizien praktisch erwiesen war. Ein Urteil war aber nur rechtskräftig wenn der Beschuldigte ein Geständnis ablegte, verweigerte er dieses, trat der Folterknecht in Erscheinung. Meistens, wurde dieses Amt vom Vollstrecker bekleidet, es gab aber auch eigentliche Folterknechte.

Der Mensch als Abbild Gottes ist grundsätzlich ein gutmütiges Wesen, dies änderte sich aber in den Augen des mittelalterlichen Christen, wenn ein Dämon oder der Teufel selbst sich in dessen Körper einnistete. Die Folter oder besser gesagt die peinliche Befragung muss als eine Art der Teufelsaustreibung betrachtet werden, bei der nicht nur die andauernde verbale Ermahnung, sondern auch der körperliche Schmerz den Verdächtigten in einen Zustand versetzt, dass es dem Guten ermöglicht die Oberhand zu erlangen und den Teufel auszutreiben und ein Geständnis abzulegen. Dieses musste dann nach 24 Stunden ohne Folter wiederholt werden, ansonsten war das Geständnis ungültig und der Verdächtige musste abermals auf die Folterbank.

Wiederstand der Verdächtigte diese Tortur dreimal, musste er als unschuldig betrachtet und auf freien Fuss gesetzt werden. Die peinliche Befragung war streng reglementiert, durch mehrere Personen überwacht und protokolliert worden, es wurde also nicht willkürlich "drauf" losgefoltert. Auch durften die Schmerzen nicht so stark ausfallen, dass der Verdächtige ohnmächtig wurde, weil so der Zweck verfehlt
wurde, ja eigentlich durfte kein Blut fliessen.

Bei weltlichen Verbrechen wurden drei Grade und bei Hexenprozessen fünf Grade der Folter angeordnet. Zu Beginn wurde der Verdächtige entkleidet und in ein Folterhemd gesteckt, die Foltergeräte wurden ihm vom Vollstrecker gezeigt und erklärt. Hier ist nicht auszuschliessen, dass auch Instrumente gezeigt wurden, die dann aber niemals zur Anwendung kamen. Beim zweiten Grad, der Pressfolter, fand vor allem die Daumenschraube ihre Verwendung, es wurden aber auch andere Vorrichtungen, wie z.B. die Bettlerkrone der spanischen Stiefel oder das verschollenen Fässchen verwendet.


Auch die Schnürung fand ihren Platz im zweiten Grade. Die Schraubvorrichtungen wurden aber nicht gnadenlos bis zum Anschlag zugedreht. Zu Beginn wurden sie nur locker angelegt um das Gefühl zu vermitteln. Am nächsten Tag dann halb hart und am übernachsten Tag hart, so dass keine bleibende Schäden zu befürchten waren.
Der dritte Grad, die Streckung, hierfür gab es verschiedene Vorrichtungen wie die Streckbank, die Leiter oder den Aufzug.

Hierzulande fand vor allem der Aufzug Anwendung. Dem Verdächtigen wurden die Hände auf den Rücken gebunden und mit einem Seil, das über eine Umlenkrolle lief, in die Höhe gezogen. Bei der scharfen Varianten wurde noch ein bis zu 50 kg schwerer Marderstein an die Füsse gebunden und den Körper mehrere Male aufgezogen und in das Seil fallen gelassen, was ein Ausrenken der schultern zur Folge hatte.

Ein missverstandenes sehr interessantes Gerät ist die Folter oder Mundbirne; In den meisten Büchern die sich mit diesem Thema befassen ist nachzulesen, dass dieses Spreizinstrument in den Mund eingeführt und auseinandergedreht, den Verdächtigen am Schreien hindern sollte. Dies wurde aber durch den Versuch mit einem freiwilligen Probanden wiederlegt. Auch wenn die Birne bis zur Schmerzgrenze auseinandergeschraubt wird ist ein Schreien immer noch möglich. Es wird auch immer wieder behauptet, bei Verbrechen wie Homosexualität oder Unzucht seien diese Instrumente auch in andere Körperöffnungen eingeführt worden.

Doch wer nur ein bisschen von menschlicher Anatomie und der Technik der Mundbirne versteht, dazu noch die damaligen Gepflogenheiten punkto Sexualität berücksichtigt, muss Einsehen, dass auch dies nicht stimmen kann. Wenn man bedenkt, dass die Folter eine Form der Teufelsaustreibung darstellte und ein gepeinigter die Zähne zusammenbiss und somit den Ausgang versperrte, kann man sich leicht vorstellen wozu dieses Instrument wirklich Verwendung fand.
Nach der Tortur musste der Henker den gefolterten verarzten, so dass man ihn im besten Falle in die Freiheit entlassen konnte oder im anderen Fall zumindest der Gang zur Richtstätte bewerkstelligen konnte. Dies ist einer der Gründe wesshalb der Henker, Nachrichter, Freymann, Scharfrichter , Meister Hans (Er hatte viele Namen) über ein "umfangreiches Heilwissen" verfügte.

War die Schuld erwiesen und ein Geständnis abgelegt, verhängte der Richter die Strafe. Verschiedene Gerichte waren für unterschiedliche Straftaten zuständig. Es gab eine "höhere" und eine "niedere" Gerichtsbarkeit.

Die niedere Gerichtsbarkeit nehandelte demnach kleinere Vergehen und waren nicht berechtigt die Tortur anzuwenden und sprachen in erster Linie Geldbussen und Widergutmachungen aus.

Die hohe Gerichtsbarkeit (Femegericht) das auch die Blutgerichtsbarkeit beinhaltete, kam bei schweren Delikten zum Zuge, wie Totschlag und schwerem Diebstahl.

Eine Gerichtsverhandlung verlief in vereinfachter Form in den Grundzügen, ähnlich der heutigen Praxis. Anfänglich musste eine Gerichtsverhandlung im freien unter der Gerichtslinde stattfinden, denn man glaubte unter einer Linde könne kein Unrecht geschehen. Später wurde sie dann in den Ratshäusern abgehalten. Es fungierten Ankläger (Schultheiss), Verteidiger, Geschworene (Schöffen) und Richter. Es fanden ethliche Symbole und Rituale Verwendung wie z.B. das Richterzepter und die Schöffenstäbe dass die Funktion des trägers verdeutlichte, das Gerichtsschwert, das auf dem Richtertisch liegend daran erinnern sollte, dass dieses Verfahren mit einem Todesurteil enden könnte. Der Bannstab der zerbrochen dem Verurteilten Todeskandidaten vor die Füsse geworfen wurde um den Abbruch seines irdischen lebens zu verdeutlichen.

Der Blutgerichtsstab der bei Hinrichtungen von einem hohen Gerichtsbeamten den Tross der Leute anführte die den Weg zur Richtstätte antraten. Es existieren auch kirchliche Gerichte deren Urteile jedoch von den weltlichen Mächten vollstreckt wurden. Es wurden verschiedene Formen der Strafe angewendet, man kann aber eine Strafe nicht uneingeschränkt einem Delikt zuordnen ohne die Zeitepoche zu berücksichtigen. Das bedeutet, ein Diebstahl konnte zu gewissen Zeiten mit einer eher harmlosen Strafe belegt werden, zu Zeiten grosser witschaftlicher Not aber durchaus mit einer Exekution enden. Bussen wurden für kleinste Vergehen und Versehen verhängt.

Die nächste Stufe waren die Ehrenstrafen. Das Paradeinstrument dieser Strafen war der Pranger in seinen vielen Formen. Dazu gehören der Stehpranger, der Stock (Sitzpranger) das Halseisen, das Schandfass, Die Schandgeige, die Halskrause und die Doppelschandgeige. Der Pranger war das Strafinstrument für kleinere Vergehen und auch die Strafe für Ersttäter, das heisst, einem jugendlichen Obstdieb wurde nicht gleich die Hand abgehackt wenn er das erste mal erwischt wurde. Da kam er noch mit einer Verwarnung davon. Beim zweiten Mal kam der Pranger zum Einsatz.

Die Strafe konnte noch durch Peitschenhiebe oder Brandmarkung verstärkt werden und erst bei der dritten Verfehlung wurde dem unverbesserlichen die Hand, die die Verbrechen verübt hat, abgeschlagen. Der Pranger wurde für ethliche Verfehlungen eingesetzt und weil die meisten Leute weder Lesen noch Schreiben konnten, wurden die Verurteilten mit Symbolen behängt die den Grund für die Bestrafung verdeutlichten. Vielfach wurden die Angeprangerten mit allerlei Unrat beworfen, was als sehr belustigend empfunden wurde.

Es war auch eine willkommene Abwechslung in diesem eintönigen Alltag. Notorische Zecher wurden mit einer Halskette aus Spielwürfeln, Spielkarten und Tabakspfeiffen dekoriert. Ein Würfel hatte etwa die Grösse und das Gewicht einer Bowlingkugel, zwei waren mindestens an einem Schmuckstück befestigt damit das Gewicht des Vergehens verdeutlicht wurde.

Schlechte Musikanten mussten die Schandflöte tragen. Trunkenbolde wurden mit einer eisernen Maske in Form eines Schweinekopfes denunziert. Die wohl schlimmste Denunziation erfuhren Leute denen eine eiserne Teufelsmaske mit schlössern am Kopf befestigt wurde. Im Gegensatz zu der vorher beschriebenen Schweinemaske blieb die Schande selbst nach Entfernung der Maske an der denunzierten Person haften und schloss ihn aus der Gesellschaft aus, was erhebliche Nachteile im Berufsleben und profanen Dingen wie dem Nahrungserwerb mit sich brachte.

Die Schandgeige wurde verwendet, wenn man den Verbrecher direkt am Tatort Ausstellen wollte oder wenn sich jemand in einer Menschenmenge, wie zum Beispiel einem Wochenmarkt, daneben benommen hatte. In diesem Fall wurde der Täter in der Schandgeige an einem Seil oder Kette durch die Massen gezehrt, wo sich jedermann durch schlagen, treten und spucken an der Bestrafung beteiligen konnte.

Auch bei der Verbannung wurde die Schandgeige eingesetzt. Der Scharfrichter prügelte den oder die Verurteilten in der hölzernen Vorrichtung mit einem Staubbesen aus der Stadt. Diese Vorrichtung existierte auch noch in einer anderen Version, wobei zwei Personen eingeschlossen werden konnten. Es ist überliefert, dass die sogenannte Doppelschandgeige vor allem für streitsüchtige Weiber verwendung fand (wie auf dem folgenden Bild zu sehen ist).

Das Schandfass war eine andere Variante um jemanden auf peinliche Weise bloss zu stellen. Das konische bodenlose Fass, mit einem Loch dass sich verjüngen lässt um den Hals zu fixieren und den Kopf unverhüllt zu präsentieren, wurde mit der jeweiligen Freveltat bemalt und der Angeprangerte konnte sich weder Verstecken, noch kam er mit dem dicken Fass durch eine Türe um sich seiner Verhönung zu entziehen. In manchen Städten wurde der Stehpranger und das Halseisen verwendet, es ist aber nicht auszumachen, was die Wahl des instruments beeinflusste oder welches als schlimmer erachtet wurde.

Die Leibesstrafen waren eine fliessende Verschärfung der Ehrenstrafen, wie die schon erwähnte Brandmarkung, wurden auch andere Leibesstrafen am Pranger oder zumindest in dessen Umgebung vollzogen. Bei einem gebrochenen Schwur, wurden die Schwurfinger abgehackt, hierfür wurden meistens Hammer und Meissel verwendet. Eine unverbesserliche Diebeshand wurde mit dem Beil abgeschlagen, Gotteslästerung wurde durch Herausschneiden der Zunge bestraft, hierfür wurde ein scharfes Messer und eine spezielle Zange, der Zungenreisser eingesetzt. Mit Augenausstechen wurden schwere Betrugsfälle geahndet und mit der Nase oder Ohr Abschneiden die leichteren.

Das Brandeisen kennzeichnete Landstreicher und Ersttäter und sollte diese durch die Symbole von Rad und Galgen daran erinnern, was ihnen blühen könnte, wenn sie ihr Leben nicht in den Griff bekämen. Auch konnte das Stadtwappen als Symbol dienen, dass zeigen soll, dass und wo die Person schon straffällig wurde. Auch in diesen Fällen musste der Vollstrecker sich anschliessend um die Verwundung kümmern, damit die Bestraften nicht verstarben, was allerdings trotzdem häufig vorkam.

Die nächst höhere Stufe war die Todesstrafen, wobei auch hier mildere und stärkere Methoden zur Anwendung kamen. Als eine der schändlichsten wird das Hängen beschrieben. Gehängt wurde am Galgen, dem Verurteilten wurde die Schlinge um den Hals gelegt und der Henker stieg, den Deliquenten hinter sich her ziehend, eine Leiter hoch. Dort befestigte er den Strick am Querbalken, stieg herunter und entfernte die Leiter. Diese Methode hatte natürlich einen Qualfollen Erstickungstod mit minutenlangem Gezappel zur Folge.

Es wurde auch nicht nur am Hals gehängt, zuweilen wurde der Strick unter den Armen um die Brust gelegt wobei in hängender Position der Brustkorb bei jedem Ausatmen mehr und mehr zusammengedrückt wird und ein erneutes Einatmen nur noch bis zu diesem Volumen möglich ist und die Luftzufuhr bei jeder Lungenbewegung reduziert, was ein noch qualvolleres Sterben zur Folge hatte.

Juden wurden an den Füssen aufgehängt, links und rechts wurden bissige Hunde ebenfalls an den Hinterläufen hochgezogen die den Verurteilten zerfleischten.
Auch verwendete man eiserne Käfige mit oder ohne Innenstacheln in dem die Verurteilte Person langsam vor sich hin verweste. Erhängte wurden nur vom Galgen losgeschnitten, wenn Platz für eine weitere Erhängung gebraucht wurde und man verscharrte oder verlochte sie, wie man auch sagte, meistens zwischen den Galgensäulen. Das Hängen wurde als am schlimmsten erachtet, weil der Galgenstrick, bestehend aus fünf Faden italienischem Hanf, dem Opfer den Hals zuschnürt und nach Eintritt des Todes die Seele dadurch keinen Ausgang findet und desshalb leicht vom Teufel eingesammelt werden konnte, der angeblich des öfteren am Richtplatz anzutreffen gewesen sei.

Die nächste Instanz nach dem Galgen war also die Hölle, etwas vom schlimmsten dass man zu fürchten hatte. Es kam vor, dass die Richter Erbarmen zeigten, den Verurteilten vom Strick begnadigten, jedoch mit dem Schwert enthaupten liessen, was als grosse Gnade angesehen wurde. Galgenplätze findet man an alten Hauptverkehrsstrassen vor grösseren Siedlungen.
Nicht weniger schändlich war das Rädern. Hierbei wurden dem bedauernswerten Arme und Beine gebrochen, auf ein grosses Wagenrad gelegt, Arme und Beine durch die Speichen geflochten und das Rad auf einem Pfosten aufgespiesst. Das Wetter und die Raben haben dann den Rest erledigt, ein Todeskampf am Rad konnte mehrere Tage dauern. Auch bei dieser Methode wurde unter verschiedenen Härtegraden unterschieden. Von unten nach oben, von oben nach unten, mit acht oder zehn Schlägen. Bei der schärfsten Variante wurden zuerst Unterschenkel dann Oberschenkel, Unter- dann Oberarme mit dem Stossrad gebrochen.

Bei der milderen Variante wurden die ersten beiden Schläge auf den Hals und die Körpermitte gesetzt, was einen augenblicklichen Tod zur Folge hatte und der Rest der Gräueltat nur noch zur Unterhaltung der Zuschauer diente.
Als Werkzeug zum Knochenbrechen wurde eine Eisenstange oder ein Richt- oder Stossrad verwendet. Dieses Rad hatte für gewöhnlich kein Axenloch und an einer Stelle eine Klinge, ähnlich einem Schareisen neben Hauseingängen. Diese Klinge fand bei kombinierten Strafen, wie Rädern und Enthaupten oder Vierteilung Verwendung. Zur Unterstützung wurden Holzscheite oder extra hergstellte Dreikanthölzer (Marderklötze) unter die Extremitäten geschoben. Diese äusserst brutale Art der Bestrafung war bei uns bis zur Mitte des 18.Jhd. gebräuchlich.

Die Enthauptung war die Königsdisziplin unter den Hinrichtungen und wurde, anders als bei der Erhängung die auch von einem Abdecker übernommen werden konnte, ausschliesslich vom Scharfrichter vollstreckt. In noch früheren Zeiten wo der Beruf des Scharfrichters noch nicht existierte und die Bestrafung vom Ankläger Vollstreckt werden musste, kamen Vorrichtungen wie die Diele, ein primitiver Vorläufer der Guillotine, zur Anwendung.
Das Richtschwert und das Richtbeil waren aber die klassischen Werkzeuge zum Enthaupten. In den meisten europäischen Ländern wurde das Beil bei unbedeutenden armen Deliquenten benutzt und die Bessergestellten erfuhren das Privileg der Enthauptung durch das Schwert. Dies kann aber nicht verallgemeinert werden, denn in Ländern wie Dänemark oder England sauste das Beil auch auf so manchen adeligen Hals nieder.

Echte Richtbeile deren Geschichte und Herkunft erwiesen ist sind extrem selten. Oft kam ein Abdeckerbeil dass zum Zerteilen von Tierkadavern konzipiert wurde, bei niederen Deliquenten zum Einsatz, aber nicht jedes Abdeckerbeil ist automatisch auch ein Henkerbeil. Die echten Richtbeile zeichnen sich durch ihre Kunstvolle Form, ihr Gewicht (bis zu 10 kg), Gravuren und nicht zuletzt durch seinen Herkunftsnachweis aus. Solche Artefakte findet man nicht einfach so, seit Jahrhunderten vergessen auf einem Dachboden.

Zur Unterstützung und als Unterlage (wie der Hackblock des Metzgers) wurde ein Holzblock aus dem weichen Stamm eines Obstbaumes mit Aussparungen für den Kiefer gehauen. Bei den letzten Beilenthauptungen wurde sogar eine Art Kippladen, wie man ihn von der Guillotine her kennt, benutzt.

Das Richtschwert war wie schon erwähnt, ein Privileg. Es verfügt über eine rasiermesserscharfe, Breite im Querschnitt linsenförmige, zweischneidige Klinge mit stumpfem Ort, also ohne Spitze. In manchen ist eine Gewichtsreduktion im Ansatz der Klinge eingeschliffen und nicht wenige sind mit den Symbole von Rad und Galgen verziehrt. 
Auch der Name oder Inizialen des Scharfrichters sowie die Jahreszahl seines Amtsantritts, Städtewappen, Hinrichtungsszenen oder die Justizia (die Allegorie des Rechts) wurden gerne auf den Schwertern verewigt.
Sinnessprüche mit tiefsinnigen Worten waren auch sehr beliebt. "Du sollst nicht leiden an Rad oder Strick, drum weise mir reuhig dein bloses Genick," oder; "Hier stehe ich zu richten Recht, schone weder Herr noch Knecht", sind nur zwei Beispiele. Allerdings handelt es sich bei Schwertern deren Dekoration beinahe überladen wirkt um die schon beschriebenen Gerichtsschwerter. Die Dimensionen eines Richtschwertes sind unterschiedlich, das hatte bestimmt auch mit der Körpergrösse des jeweiligen Scharfrichters zu tun. Es fällt aber auf, dass frühere Schwerter leichter, kleiner und schmaler ausgefallen sind.
Die Klingenlänge beträgt zwischen 70 cm und einem Meter, ihre Breite reicht von 4 cm bis Handbreite. An manchen Klingen findet man auch drei Löcher vorne, wo keine Spitze ist. In ethlichen Büchern wird behauptet, daran hätte der Henker ein Bleigewicht mit Riemen daran befestigt um die Durchschlagskraft zu erhöhen. Allerdings wurde bis jetzt noch nie ein Gewicht gefunden, noch existiert eine Zeichnung einer Hinrichtung wo solch ein Gewicht zu erkennen wäre.

Teil 2
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